C & R Motorsport
Römerstr. 56 53940 Hellenthal - Reifferscheid Fon : + 49 2482 - 1251883 Fax : + 49 2482 - 1251885
2025 C&R Motorsport
Hankook Rennreifenvertrieb Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma C&R Motorsport Römerstraße 56 53940 Hellenthal/Reifferscheid Hinsichtlich Reifen, Autoteile, Zubehör, Werkzeug, Tuning pp. I. Allgemeines Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen, Abweichungen und mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder soweit sie zwingenden Recht entsprechen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Das gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhalts fehlt. II. Angebot, Leistungsumfang, Vertragsabschluss und Widerruf Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte und ähnlicher Unterlagen, wie etwa die Darstellung virtueller Angebote im Internet verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt eine Solche Bestätigung nicht, so gilt die erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung. Sämtliche in unseren Angeboten angegebenen Leistungsmerkmale sowie die Angaben in den zu einemAngebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen oder Zeichnungen sind lediglich als annähernd zu betrachten. Unwesentliche und/oder handelsübliche Abweichungen, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten.  Wir übernehmen keine Haftung für mündliche Warenbeschreibungen unserer Mitarbeiter. Das Eigentums- und Urheberrecht an unseren Unterlagen - auch auf elektronischen Daten- trägern -  behalten wir uns vor. Ohne unser Einverständnis dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. III. Lieferung Die Vereinbarungen einer verbindlichen Lieferfrist kann nur schriftlich erfolgen. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß, es sei denn, im Vertrag ist ein anderer Zeitpunkt vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sofern wir betroffen sind von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten etc. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshand- lungen verzögert oder unterlässt. Zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen auch vom Käufer veranlasste Änderungen der zu liefernden Ware. Führen die vorgenannten, nicht in unseren Sphäre liegenden Gründen, zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt. IV. Preise und Verpackung Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die am Tag der Lieferung gültigen Preise gelten nur im Falle eines längerfristigen Bezugsvertrages oder eines Dauerschuld- Verhältnisses. Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht etwas anderes angegeben ist, in Euro ohne Mehrwertsteuer, welche in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager. Fracht, Verpackung, Montage, Versicherung, Zoll und sonstige Spesen sowie Kosten für die zur Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Papiere werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. V. Versand und Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, den billigsten Versand zu wählen. VI. Zahlungsbedingungen Die Firma C&R Motorsport akzeptiert nur folgende Zahlungsbedingungen: Vorkasse ohne Abzug, mit Lieferung nach Zahlungseingang, Bankeinzug ohne Abzug mit Lieferung nach Rechnungstellung. VII. Eigentumsvorbehalt Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns zustehenden Forderung unser Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur - Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatz Steuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, Unabhängigdavon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist. Sind die letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf unser Verlangen uns gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betroffenen Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Der Käufer ist nicht berechtigt, unser Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Käufer seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht. Für den Fall, dass der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. VIII. Sachmängelhaftung Der Verkauf gebrauchter WAre erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Beim Verkauf neu hergestellter Sachen beträgt diese Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Ist der Käufer Verbraucher, gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer primär Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, können zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, sofern der Käufer Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserseits beruhen. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mängelbeseitigung beruht, so ist dieser im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Ist der Käufer nicht Verbraucher, gilt dies nur, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Macht der Käufer nach einer durch ihn durchgeführten Montage der Ware Mängelansprüche geltend, so kommt eine Haftung durch uns nur in Betracht, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache vom Käufer fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer dazulegen und zu beweisen. Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bezüglich jeglicher Abweichung nachgekommen ist. Beanstandungen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen - wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung - unter Beifügung unseres Lieferscheins bei uns eingehen. Unterlässt der Käufer diese unverzügliche Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Soweit der Käufer nicht Kaufmann ist, hat dieser uns bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich eine Anzeige unter Beifügung des Lieferscheins und genauer Bezeichnung des Mangels zum machen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. IX. Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer Wenn der Käufer die verkaufte neu hergestellte Sache im Rahmen seies gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Käufers keiner Fristsetzung. Der Käufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache Forderungsersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz. X. Abschließende Bestimmungen Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist und Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Erfüllungsort 53940 Hellenthal/Reifferscheid Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist der für den Firmensitz des Verkäufers 53940 Hellenthal der zuständige Gerichtsort. „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind im Sinne dieswer Bestimmungen ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachtrag VIII. Sachmängelhaftung Rennreifen ohne Straßenzulassung sind kurzlebige Hochleistungsprodukte  und unterliegen daher keinerlei Gewährleistung. Kulanzregelungen sind Ausnahmefälle. Rennreifen mit Starßenzulassung (Semi Racing) verlieren jegliche Gewährleistung, sobald diese Wettbewerbsmäßig verwendet werden. Als Wettbewerb sehen wir: Slaloms, Rallyes, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Fahrerlehrgänge, Clubrennen, Rundstrecken- Rennen, Bergrennen, Renntrainings, Pistenclub- Veranstaltungen Generalregelung: Alle Fahrerveranstaltungen, die auf Strecken stattfinden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind.